Die Lebenshilfe Bad Kreuznach e.V. sucht ab 01.09.2025
Ausbildung zum/zur staatl. anerkannten Erzieher:in (m/w/d)
in unserer integrativen Kindertagesstätte
in unserem Förderkindergarten
Ansprechpartnerin:
Frau Verena Papenfuß (Leitung Kindertagesstätte) – Bad Kreuznach
Ansprechpartnerin:
Frau Sabine Wöllstein (Leitung Kindertagesstätte) – Simmertal
Aufgabenfeld
– Angeleitete individuelle und inklusive Entwicklungsbegleitung von Kindern
– Beobachtung und Dokumentation der Kinder im Rahmen ihres Entwicklungsprozesses
– Teilnahme an der auf Augenhöhe begegnenden Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften und Eltern
– Mitwirkung bei der Elternarbeit sowie Entwicklungsgesprächen
– Aktive Teilnahme an Dienstbesprechungen, Konzeptionstagen, Fortbildungen und internen Festen
Wir erwarten
– Eine positive Einstellung gegenüber den Zielen der Lebenshilfe
– Sie erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen der Fachschulen für Sozialwesen
– Wertschätzender Umgang mit Kindern, Eltern und Kolleg:innen
– Interesse an Fort- und Weiterbildungen
– Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
– Starke Kommunikationsfähigkeit
– Sie bringen Interesse an pädagogischen und psychologischen Fragen mit
– Bitte beachten Sie, dass Sie sich eigenständig für einen Schulplatz an einer Erzieherfachschule in Teilzeitform bewerben müssen; Bei uns absolvieren Sie den praktischen Teil der Ausbildung (3 Tage )
Wir bieten
– Intensive Ausbildungsanleitung in einem multiprofessionellen Team
– Raum für Eigeninitiative und Kreativität
– Vergütung und Jahressonderzahlung in Anlehnung an den TV-L SuE (S4)
– Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (Dienstradleasing, Gesundheitstag, Massageangebot, Obst und Getränke,…)
– Mitarbeiter-Events (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Team-Events,…)
– Rabatte bei namhaften Unternehmen (Corporate Benefits)
– Fort- und Weiterbildungen sowie Teamsupervision
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen keine Aufwendungen in Verbindung mit Ihrer Bewerbung ersetzen können (z. B. Portokosten, Fahrtkosten, etc.).
Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.
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